Zum allgemeinen Strafrecht gehören ebenso Diebstahls- und Betäubungsmittel-
delikte sowie Vermögensdelikte wie Betrug, Unterschlagung, Untreue,
Urkundenfälschung als auch Gewaltdelikte von der einfachen Körperverletzung bis
hin zum Mord.
Das Jugendstrafrecht ist eine besondere Sparte, das viel Einfühlungsvermögen vom
Anwalt erfordert.
Es gibt wohl kaum ein anderes Betätigungsfeld des Rechtsanwaltes,
das so stark vom Vertrauen des Mandanten gegenüber seinem
Verteidiger geprägt ist, wie im Strafrecht generell.
Der Strafverteidiger hat im Regelfall nicht nur die Rechtsprechung und Gesetzeslage
im Auge zu behalten, sondern wird sehr die familiären Hintergründe mit in seine
Überlegungen einbeziehen müssen.
Nicht umsonst habe ich den Satz geprägt:
"Wenn die Mandanten zu mir kommen, haben sie Kopfschmerzen, wenn Sie
gehen habe ich sie!"